Im Bereich der erneuerbaren Energien und somit Photovoltaik-Anlagen gibt es interessante staatliche Fördermöglichkeiten sowohl für private Hauseigentümer als auch Unternehmer. Die Europäische Union (EU) möchte diese Entwicklung mit dem sogenannten „Green-Deal“ massiv in den nächsten Jahrzehnten unterstützen und fördern. Österreich liegt im Bereich der Förderung von Umwelttechnologien weltweit mit in der Spitze, wodurch das kostbare Gut einer gesunden Umwelt erhalten bleiben soll und wovon alle Menschen und unsere wertvolle Natur und nachfolgenden Generationen profitieren.
Unabhängig von der Tatsache, dass volkswirtschaftlich in den nächsten Jahren weltweit in den Industrienationen und auch der EU eine viel höhere Inflation angestrebt wird, um hierdurch das Geld zu entwerten - wodurch faktisch die Kaufkraft verringert wird -, sind Sachinvestitionen in das eigene Heim oder Anlagenvermögen eines Unternehmers besonders interessant und die beste und wertbeständigste Investition, die man derzeit tätigen kann. Es ist absehbar, dass die Preise in den nächsten Jahren kräftig steigen werden und hierdurch die Kaufkraft nachlassen wird. Steigende Stromkosten sind hierbei ärgerlich und können große Löcher in die Haushaltskasse reißen. Durch die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage wird der Wert der eigenen Immobilie aufgewertet und man kann sogar noch viel Geld bei immer teurer werdenden Energiekosten sparen.
Eine etwas überdimensionierte Photovoltaik-Anlage für ein Einfamilienhaus mit z. B. 4 – 5 Bewohnern und einer Leistung von 7 kWp und einem Speicher von z. B. 300 Ah (Amperestunden) macht Sie nahezu autonom und unabhängiger. Bei den meisten Photovoltaik-Modulen wird eine Herstellergarantie von zumindest 20 Jahre gegeben, bei einigen Herstellern sogar von bis zu 27 Jahren. Die Module sind in der Regel unzerstörbar und sehr robust vor Umwelteinflüssen wie Schnee, Regen oder Sturm. In der Regel werden die Photovoltaik-Anlagen bei Unternehmern – also im gewerblichen Bereich – über 20 Jahre vollständig abgeschrieben. Ein privater Käufer und Eigenheimbesitzer kann die Anschaffung im ersten Jahr als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Hierdurch ergeben sich interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Fragen Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater.
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